Osteopathie (Komplementärmedizin)
Synonyme: Osteopathie, osteopathische Medizin
Inhaltsverzeichnis
[(Link entfernt)]
- (Link entfernt)
- (Link entfernt)
- (Link entfernt)
- (Link entfernt)
- (Link entfernt)
- (Link entfernt)
- (Link entfernt)
- (Link entfernt)
- (Link entfernt)
1 Definition
Bei der osteopathischen Behandlung, oder einfach Osteopathie, handelt es sich um ein (Link entfernt) Verfahren, das von Andrew Taylor Still 1885 in Amerika geprägt und von den Gründungsvätern als eigenständige Medizin verstanden und praktiziert wurde. Die Osteopathie reklamiert für sich eine rein manuelle (Link entfernt) und (Link entfernt) sowie eine „holistische“ Medizin. Aus ihr sind die (Link entfernt) bzw. (Link entfernt) entstanden.
Ein Problem besteht darin, dass die Begriffe „Manuelle Medizin“, „Manualtherapie“, „Chiropraktik“ und „Osteopathie“ oft synonym gebraucht werden.
2 Hintergrund
In der Osteopathie haben sich seit ihrem Bestehen verschiedene Richtungen und Konzepte entwickelt. Gemeinsam ist das Konzept des „(Link entfernt)“, also „das Ganze betreffend“, „die Gesamtheit der Person betrachtend“ (Reuter 2005). Dies kann zum Einen auf den Körper angewendet werden, in dem nicht ein Körperteil losgelöst von den Übrigen gesehen werden kann, zum Anderen beinhaltet es weitergeführt ebenfalls die Umgebung der Person, also das physisch und psychisch Erlebte, persönliche Gewohnheiten und das soziale Umfeld.
Die Osteopathie Andrew Tyler Still’s baut auf vier „Prinzipien“ auf:
- Die Rolle der (Link entfernt) ist essentiell.
- Der Körper ist eine Einheit, und das Individuum eine Kombination aus Körper, Geist und Seele.
- Der Körper ist zur Selbst-Regulation, zur Selbstheilung und zur Erhaltung von (Link entfernt) befähigt.
- Struktur und Funktion stehen in enger wechselseitiger Beziehung.
Daraus leitet sich auch die gebräuchliche modellhafte Vorstellung des ungestörten Austauschs
von (Link entfernt) ((Link entfernt)) als eine unabdingbare Voraussetzung für die Gesundheit ab. „Blockierungen“ ((Link entfernt)) können demzufolge den Stoffwechsel behindern und damit die (Link entfernt) schwächen. Die (Link entfernt) von Blockierungen determiniert die (Link entfernt) mit den Zielen:
- Mobilität schaffen
- Blockierungen lösen
- Zirkulation ermöglichen
In der osteopathischen Philosophie steht die Beweglichkeit von Strukturen und Geweben an erster Stelle. Eine Bewegungseinschränkung einer Struktur, sei es Muskel, Knochen oder Organ soll zu einer Veränderung der Funktion führen. Dabei gibt es jedoch keine „festgelegte ideale Beweglichkeit“ sondern vielmehr hat jedes Gewebe, jedes Körperteil, jeder Mensch sein eigenes persönliches Ideal an Beweglichkeit, angepasst an die Struktur, also den Körper mit dessen Geschichte, Alter und Besonderheiten. Die Grundlage der osteopathischen Behandlung soll das Verständnis über die anatomischen und funktionellen Zusammenhänge des Körpers und dessen physiologische und biochemische Prozesse sein.
Eine schlüssige Wirkrationale im Sinne der naturwissenschaftlichen ausgerichteten Medizin liefert die Osteopathie nicht. Ihr Wirknachweis genügt in großen Teilen nicht den Anforderungen der (Link entfernt).
3 Einteilung
In einigen Konzepten/Schulen/Auslegungen wird die Osteopathie in drei Teilbereiche aufgegliedert:
- (Link entfernt) Osteopathie ((Link entfernt), (Link entfernt))
- (Link entfernt) Osteopathie ((Link entfernt) und ihre bindegewebigen Aufhängungen)
- (Link entfernt) (kraniosakrale) Osteopathie (basierend auf der Annahme spezifischer inhärenter Rhythmen des menschlichen (Link entfernt))
Die befunderhebenden und therapeutischen Techniken im Rahmen der Osteopathie entsprechen der Erhebung und Analyse von Befund- und Symptomkonstellationen auf Ebene der Körperfunktionen und -strukturen, wobei die (Link entfernt) im Vordergrund steht. Dabei entsteht keine (Link entfernt), sondern ein osteopathischer Befund, der eventuell von einer oder mehreren (differential)diagnostischen Hypothesen begleitet sein kann. Diese müssen im Zweifelsfall über bildgebende und labortechnische Verfahren der (Link entfernt) ergänzt und abgeklärt werden, um die Sicherheit des Patienten zu gewähren.
4 Rechtslage
Die Osteopathie gilt Deutschland als (Link entfernt) und darf nur von (Link entfernt) und (Link entfernt) selbständig angewendet werden. Die osteopathische Behandlung darf „in Teilen“ auch von Physiotherapeuten angewendet werden. Hierbei dürfen Techniken angewendet werden, zu denen der Physiotherapeut in seinem Grundberuf ermächtigt ist.
Osteopathie ist keine (Link entfernt). Sie darf daher nur auf einem (Link entfernt) verordnet werden. Einzelne (Link entfernt) können die Kosten als sogenannte (Link entfernt) jedoch teilweise erstattem. Seit Februar 2012 werden in der Regel bis zu sechs Behandlungen pro Jahr mit bis zu 400 Euro pro Jahr erstattet.
Eine geschützte Berufsbezeichnung gibt es in Deutschland nicht, weshalb der Begriff „(Link entfernt)“ nicht geschützt und rechtlich nicht zulässig ist. Lediglich die Osteopathieverbände selbst (wie BVO, DOV, AVO) haben verbandsübergreifende Richtlinien beschlossen, welche die Bezeichnung „Osteopath“ rechtfertigen soll und zur Aufnahme in Verband berechtigt. Eine Ausnahme der Regel bildet Hessen, hier gibt es befristet eine gesetzlich geregelte Prüfungsordnung und somit den Schutz des Begriffs „(Link entfernt)“. Ein in Deutschland erworbener bzw. vergebener Titel „D.O.“ hat keine rechtliche Bedeutung.
Die osteopathischen Spitzenverbände (BVO, AFO, VOD) beschlossen im Jahr 2015, das die qualitative Ausübung der osteopathischen Behandlung mind. 5 Jahre mit mind. 1.350 Unterrichtsstunden bedarf, mit einem bestätigtem Curriculum von osteopathischen Inhalten. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen einheitlichen Ausbildungsstandard.
5 Qualifizierung
5.1 Ärzte
- Voraussetzung für die Anwendung osteopathischer Verfahren durch den Arzt ist die (Link entfernt).
- Grundsätzlich muss jeder Arzt, der osteopathische Verfahren selbst durchführt, sicherstellen, dass er dafür ausreichend qualifiziert ist.
- Im Rahmen der (Muster-)(Link entfernt) ist die Zusatzweiterbildung „Manuelle Medizin“ verankert, deren Erwerb eine (Link entfernt) voraussetzt.
5.2 Physiotherapeuten
- Grundsätzlich können osteopathische Verfahren auch von entsprechend qualifizierten Physiotherapeuten angewendet werden. Dies setzt aber eine ärztliche (Link entfernt) voraus. Soweit ein Arzt osteopathische Verfahren delegiert, hat er sich davon zu überzeugen, dass eine entsprechende Qualifikation vorliegt.
- Für die Erbringung osteopathischer Leistungen durch Physiotherapeuten ist die Qualifikation als Heilpraktiker Voraussetzung.
5.3 Heilpraktiker
- Das (Link entfernt) erlaubt es, Nichtärzten selbstständig und eigenverantwortlich die Heilkunde am Menschen auszuüben, wenn sie eine Heilpraktikererlaubnis (§ 1 HPG) erworben haben.
- Ein Heilpraktiker darf grundsätzlich alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anwenden, die er tatsächlich beherrscht. Für bestimmte Verrichtungen bestehen allerdings gesetzliche Verbote. Die Anwendung osteopathischer Verfahren ist von der Heilpraktikererlaubnis erfasst.
6 Weblinks & Quellen
- Bundesärztekammer: (Link entfernt) (28.08.2009)
- (Link entfernt) (Hessen)
- Prof. Dr. Karl-Ludwig Resch: (Link entfernt)
- (Link entfernt) 2005, Genf, WHO Press
- (Link entfernt)
- (Link entfernt)