Berberitze
Synonyme: Bubenlaub, Essigscharl, Hasenbrot, Sauerdorn, Weinzäpferln, Zizerlstrauch u.a.
Pharmazeutische Droge: Berberis vulgaris
Handelsnamen: metaheptachol®, rheuma-loges®, uro-loges®, Hexacyl®, Heparanox®H u.a.
Englisch: barberry
Inhaltsverzeichnis
1 Definition
Die Berberitze gehört zur Pflanzenfamilie der Berberitzengewächse (Berberidaceae). Die in der Berberitze enthaltenen pflanzlichen Wirkstoffe werden in der Medizin als Naturheilmittel eingesetzt.
2 Hintergrund
Die Berberitze ist ein Strauch, welcher vermutlich in Nordafrika beheimatet ist. In der Naturheilkunde finden die Früchte und die Wurzelrinde Verwendung, wobei ihnen unterschiedliche Heilwirkungen nachgesagt werden. In der Volksmedizin kommt die Heilpflanze bei Verdauungsstörungen, zur Blutdrucksenkung, zur Anregung der Nierentätigkeit sowie als Vitaminspender zum Einsatz.
3 Wirkstoffe
Zu den Hauptkomponenten gehören Vitamin C, Gerbstoffe, Hyperosid, Alkaloide, u.a. Berberin sowie Fruchtsäuren und Harze.
4 Wirkung
Die Früchte sollen antibakteriell, schleimlösend und tonisierend wirken. Der Wurzelrinde werden diuretische, adstringierende sowie kreislauffördernde Eigenschaften zugeschrieben. Die oben genannten Wirkungen sind jedoch nicht erforscht.
5 Indikationen
Berberitze wird im Rahmen der supportiven Therapie bei folgenden Indikationen verabreicht:
- chronische Gelenkerkrankungen, Rheuma, Gicht
- Lebererkrankungen
- Entzündung der Harnblase und der ableitenden Harnwege
- Niereninsuffizienz.
6 Applikationsformen
Das Naturheilmittel wird oral, topisch, subkutan, intravenös sowie intramuskulär in Form von Tabletten, Tropfen sowie als Arzneitee, Mischung, Lösung, Creme, Salbe oder als flüssige Verdünnung zur Injektion bzw. Injektionslösung appliziert.
7 Unerwünschte Arzneimittelwirkungen
- Störungen des Gastrointestinaltrakts: Übelkeit, Erbrechen, abdominale Schmerzen
- allergische Hautreaktionen: Exantheme, Urtikaria, Ödeme
- Dyspnoe
8 Kontraindikationen
- Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff
- Schwangerschaft und Stillzeit aufgrund mangelnder Untersuchungen
- Säuglinge und Kinder unter 12 Jahren aufgrund mangelnder Untersuchungen